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   LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 1634/09   

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https://dejure.org/2009,33204
LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 1634/09 (https://dejure.org/2009,33204)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.09.2009 - 17 Sa 1634/09 (https://dejure.org/2009,33204)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. September 2009 - 17 Sa 1634/09 (https://dejure.org/2009,33204)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung (hier: Bezahlung sog. Treuegeldes)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242
    Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung [hier: Bezahlung sog. Teuegeledes]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 1634/09
    Nachdem das Bundesarbeitsgericht durch Urteile vom 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 und 28. März 2007 - 10 AZR 720/05 - den Klagen von Arbeitnehmern auf Zahlung des Treuegeldes stattgegeben hatte, zahlte die Beklagte diese Leistung an die Arbeitnehmer weiter, die ihren Anspruch gerichtlich verfolgt hatten.

    Die Berufungskammer folgt insoweit den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 (AP Nr. 74 zu § 242 BGB Betriebliche Übung) und vom 28. März 2007 - 10 AZR 720/05 (n.v.), die den Parteien bekannt sind.

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 720/05

    Betriebliche Übung - Jubiläumsgeld

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 1634/09
    Nachdem das Bundesarbeitsgericht durch Urteile vom 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 und 28. März 2007 - 10 AZR 720/05 - den Klagen von Arbeitnehmern auf Zahlung des Treuegeldes stattgegeben hatte, zahlte die Beklagte diese Leistung an die Arbeitnehmer weiter, die ihren Anspruch gerichtlich verfolgt hatten.

    Die Berufungskammer folgt insoweit den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 (AP Nr. 74 zu § 242 BGB Betriebliche Übung) und vom 28. März 2007 - 10 AZR 720/05 (n.v.), die den Parteien bekannt sind.

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 1634/09
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601 ff. aufgegeben.

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - ist auf die vorliegende Sachverhaltsgestaltung, in der die Leistungen unmittelbar eingestellt und nicht zunächst unter Vorbehalt weitergezahlt wurden, nicht ohne weiteres übertragbar.

  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 1634/09
    Der Arbeitgeber könne das Schweigen des Arbeitnehmers auf die geänderte betriebliche Übung nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte als Akzeptierung der geänderten betrieblichen Übung verstehen; er dürfe annehmen, dass der Arbeitnehmer der Änderung widersprechen würde, wenn er mit ihr nicht einverstanden wäre (BAG, Urteil vom 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP Nr. 50 zu § 242 Betriebliche Übung; Urteil vom 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - AP Nr. 55 aaO.; Urteil vom 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - AP Nr. 70 aaO.).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 1634/09
    Der Arbeitgeber könne das Schweigen des Arbeitnehmers auf die geänderte betriebliche Übung nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte als Akzeptierung der geänderten betrieblichen Übung verstehen; er dürfe annehmen, dass der Arbeitnehmer der Änderung widersprechen würde, wenn er mit ihr nicht einverstanden wäre (BAG, Urteil vom 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP Nr. 50 zu § 242 Betriebliche Übung; Urteil vom 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - AP Nr. 55 aaO.; Urteil vom 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - AP Nr. 70 aaO.).
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 1634/09
    Der Arbeitgeber könne das Schweigen des Arbeitnehmers auf die geänderte betriebliche Übung nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte als Akzeptierung der geänderten betrieblichen Übung verstehen; er dürfe annehmen, dass der Arbeitnehmer der Änderung widersprechen würde, wenn er mit ihr nicht einverstanden wäre (BAG, Urteil vom 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP Nr. 50 zu § 242 Betriebliche Übung; Urteil vom 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - AP Nr. 55 aaO.; Urteil vom 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - AP Nr. 70 aaO.).
  • BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00

    Betriebliche Übung - Trennungsentschädigung bei Ausscheiden aus dem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 1634/09
    Ebenso wie bei der Begründung eines Anspruchs aus betrieblicher Übung kommt es nicht auf einen tatsächlich vorhandenen Verpflichtungswillen an, soweit ein entsprechender Rechtsbindungswille des Arbeitnehmers jedenfalls aus objektiver Sicht des Arbeitgebers als Erklärungsempfänger erkennbar ist (BAG, Urteil vom 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00 - EzA Nr. 44 zu § 242 BGB Betriebliche Übung m.w.N.).
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